Spielordnung des Tennisclub Bissendorf

  1. Die Spielordnung gilt für alle aktiven Mitglieder und deren Gäste. Sie soll eine gerechte und gleichmäßige Ausnutzung der vorhandenen Tennisplätze ermöglichen sowie deren pflegliche Behandlung sicherstellen.

  2. Ausnahmen regelt das Sportwartteam als Vertreter des Vorstandes, in grundsätzlichen Fällen der Vorstand. Das gleiche gilt für die Entscheidung über Zweifelsfragen, die sich aus dem Spielbetrieb und der Anwendung der Spielordnung ergeben.

  3. Die Tennisplätze sind in entsprechender Sportkleidung zu benutzen. Insbesondere sind sie nur mit tennisplatzgerechten Schuhen (Sandplatzsohlen) zu betreten.

  4. Die Spieldauer beträgt einschließlich der Platzpflege an allen Tagen: für Einzel 60 Minuten für Doppel 120 Minuten Für Punktspiele, Turniere, Trainingsplätze von Mannschaften und Trainern gelten andere Belegungszeiten, die rechtzeitig von Vorstand bzw. vom Sportwartteam im Buchungssystem hinterlegt werden.

  5. Online-Platzbuchungssystem

    1. Das Online-Platzbuchungssystem ist Bestandteil der Spielordnung und zeigt die Platzbelegung an allen Tagen.

    2. Die Belegung der Plätze wird durch die Online-Buchung eines Platzes kenntlich gemacht. Eine Platzbelegung ist ab 36 Stunden vor vorgesehenem Abschluss der Spielzeit im Online-Platzbuchungssystem möglich. Zum Beispiel ab 7:00 des Vortages für ein Match, dass um 19:00 Uhr am Spieltag endet.

    3. Kann eine vorgenommene Platzbelegung unvorhergesehen nicht wahrgenommen werden, ist die Buchung im Platzbuchungssystem zu löschen. Buchungen ohne Nutzung führen im wiederholten Falle zu Ahndungen entsprechend Nr. 10 der Spielordnung.

    4. Für die Nutzung des Online-Platzbelegungsystems steht eine „Anleitung“ zur Verfügung. Vor einer ersten Buchung muss sich jedes Mitglied entsprechend der Hinweise registrieren. Alles weitere zur Nutzung des Online-Platzbuchungssystems ist der „Anleitung“ zu entnehmen, die auf der Webseite des Vereins digital bereitgestellt ist.

  6. Gastspieler

    1. Gastspieler können mit einem aktiven Vereinsmitglied die Plätze des Tennisvereins nutzen. Das Vereinsmitglied ist verpflichtet, bei der Online-Platzbuchung den Gastspieler mit Vor- und Zunamen einzutragen. Der Gastbetrag von € 6,00 je Spieldauer wird mittels Bankeinzug vom Verein eingezogen.

    2. Gastspieler dürfen die Anlage nach Maßgabe der Spielordnung bis zu 5x je Saison benutzen. Jugendliche Mitglieder bis 16 Jahren dürfen bis zu 5x mit Jugendlichen anderer Wedemärker Vereine kostenlos auf der Anlage spielen. Ein darüber hinausgehendes Spielrecht kann für Erwachsene und Jugendliche nur durch aktive Mitgliedschaft erworben werden.

    3. Freundschaftsspiele gegen andere Vereine sind vorab dem Sportwartteam anzuzeigen. In diesen Fällen gelten je nach Spielzeit und Umfang der Plätze abweichende Gastgebühren, über die der Vorstand im Einzelfall entscheidet.

  7. Platzpflege

    1. Jeder Spieler hat am Ende seiner Spielzeit den gesamten Tennisplatz bis in die Ecken schneckenhausförmig abzuziehen und die Linien zu fegen. Bei Trockenheit ist der Platz vor und nach dem Spiel ausgiebig zu wässern.

    2. Die von der Regel abweichende Pflege zu Beginn der Sommersaison für die ersten 2-3 Wochen der Nutzung werden den Mitgliedern gesondert bekanntgegeben und sind einzuhalten.

    3. In den Sommermonaten kann es durch die Region Hannover zur Anordnung eines Bewässerungsverbotes kommen. Hinweise hierzu werden gesondert bekanntgegeben und sind einzuhalten.

  8. An Punktspieltagen können bis zu acht Plätze durch die Mannschaften belegt werden (siehe Punkt 4). Über die Belegung der Plätze werden die Mitglieder über das Online-Platzbuchungssystem informiert. Eine gesonderte schriftliche Information über die Platzbelegung findet nicht statt.

  9. Der Vorstand hat das Recht, bei Missbrauch oder wiederholter Missachtung der Spielordnung befristete Spielverbote auszusprechen.

  10. Mit dieser Spielordnung treten alle bisherigen Regelungen über die Belegung und Benutzung der Tennisanlage außer Kraft.

Wedemark, August 2024
Der Vorstand