Tennisclub Bissendorf e.V. - Spielordnung

Stand: Juni 2020

  1. Die Spielordnung gilt für alle aktiven Mitglieder. Sie soll eine gerechte und gleichmäßige Ausnutzung der vorhandenen Tennisplätze ermöglichen.
  2. Ausnahmen regelt in grundsätzlichen Fällen der Vorstand, in Einzelfällen die Sportwarte oder als ihre Vertreter ein anderes Vorstandsmitglied. Das gleiche gilt für die Entscheidung über Zweifelsfragen, die sich aus dem Spielbetrieb und der Anwendung der Spielordnung ergeben.
  3. Gastspieler können mit einem aktiven Vereinsmitglied die Plätze des Tennisvereins nutzen. Das Vereinsmitglied ist verpflichtet, sich mit seiner Mitgliedsnummer und dem Gastspieler namentlich in die aushängende Gästeliste einzutragen. Der Gastbetrag von € 6,00 je Spieldauer wird mittels Bankeinzug vom Verein eingezogen.
    Gastspieler dürfen die Anlage nach Maßgabe der Spielordnung bis zu 5x je Saison benutzen. Jugendliche Mitglieder bis 16 Jahren dürfen bis zu 5x mit Jugendlichen anderer Wedemärker Vereine kostenlos auf der Anlage spielen. Ein darüber hinausgehendes Spielrecht kann für Erwachsene und Jugendliche nur durch aktive Mitgliedschaft erworben werden.
  4. Die Tennisplätze sind in entsprechender Sportkleidung zu benutzen. Insbesondere sind sie nur mit tennisplatzgerechten Schuhen (Sandplatzsohlen) zu betreten.
  5. Die Spieldauer beträgt einschließlich der Platzpflege an allen Tagen:
    für Einzel 45 Minuten
    für Doppel 90 Minuten
    Platz Nr. 1 ist ab 17 Uhr den erwachsenen Mitgliedern vorbehalten.
  6. Die Belegungstafel ist Bestandteil der Spielordnung. Die Belegung der Plätze wird durch das "Hängen" des Mitgliedsausweises kenntlich gemacht.
    Für besondere Zwecke (z.B. Turniere, Training) sind die entsprechenden Schilder auf der Belegungstafel zu platzieren. Eine Platzbelegung ist nur zulässig, wenn sich einer der jeweiligen Partner spielbereit auf der Anlage befindet. Es sind stets die freien Plätze zu belegen. Jeder Spieler hat nach Beendigung des Spieles seinen Mitgliedsausweis von der Belegungstafel zu entfernen (weitere Infos sind dem 1x1 der Platzbelegungstafel zu entnehmen).
  7. Jeder Spieler hat am Ende seiner Spielzeit den gesamten Tennisplatz bis in die Ecken schneckenhausförmig abzuziehen und die Linien zu fegen. Bei Trockenheit ist der Platz vor und nach dem Spiel ausgiebig zu wässern.
  8. An Punktspieltagen können bis zu sieben Plätze durch die Mannschaften belegt werden (siehe Punkt 2). Über die Belegung der Plätze werden die Mitglieder im Voraus durch eine E-Mail informiert. Zusätzlich wird die Belegung durch einen Aushang bekannt gegeben.
  9. Der Vorstand hat das Recht, bei Missbrauch oder wiederholter Missachtung der Spielordnung Mitgliedsausweise einzuziehen und befristete Spielverbote auszusprechen.
  10. Durch diese Spielordnung treten alle bisherigen Regeluingen über die Belegung und Benutzung der Tennisanlage außer Kraft.

Wedemark/Bissendorf April 2020                                    Der Vorstand